ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Bereitstellung

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 13.30 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

2. Um- und Abbestellung

Nimmt ein Gast bestellte Hotelzimmer, Funktionsräume, vereinbarte Leistungen und Arrangements nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.

Für Individualgäste und Gruppen gelten folgende Abbestellungsfristen und Kostentragungspflichten:

vor dem 22. Tag vor Anreise = kostenlose Stornierung
vom 21. Bis 15. Tag vor Anreise = 50% Stornierungskosten
vom 14. Bis 4. Tag vor Anreise = 70% Stornierungskosten
ab dem 3. Tag vor Anreise = 80% Stornierungskosten.

3. Zahlung

Gastrechnungen sind sofort zu zahlen.

Aufgrund vorheriger Vereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

Das Hotel ist grundsätzlich berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

Sämtliche Preisauszeichnungen und –vereinbarungen verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld- und Umsatzsteuer und gelten in EURO.

Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.

4. Fremdleistungen

Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben.

Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht nicht.

5. Weckaufträge

Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.

Schadensersatzansprüche wegen Unterlassung oder Verspätung sind ausgeschlossen.

6. Abreise

Die Abreise erfolgt bis 10.30 Uhr.

7. Fundsachen

Liegen gebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesendet. Das Hotel verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.

Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

8. Haftung

Der Hotelier haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

Der Gast haftet dem Hotelier in vollem Umfang für die durch Ihn selbst oder seine Mitreisende bzw. Gäste verursachten Schäden.

Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik an der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden.

Der Hotelier ist verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung einer gleichwertigen Leistung zu bemühen.

Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.